Häufig gestellte Fragen
Die am häufigsten gestellten Fragen (FAQ) und ihre Antworten zum Thema Pflege
Welche Pflegeleistungen bietet das DRK an?
Das Deutsche Rote Kreuz (DRK) ist einer der größten gemeinnützigen Träger für Pflege und soziale Dienste in Deutschland. Es bietet ein umfassendes Angebot an Pflegeleistungen, das sich an den individuellen Bedürfnissen von Pflegebedürftigen und deren Angehörigen orientiert. Die Leistungen reichen von teilstationäre Angebote bis hin zur vollstationären Betreuung in Pflegeeinrichtungen.
Wie unterscheiden sich Tagespflege und stationäre Pflege voneinander?
Die Tagespflege und die stationäre Pflege unterscheiden sich grundsätzlich in ihrer Struktur, Zielsetzung und Intensität. Die Tagespflege ist ein teilstationäres Angebot, bei dem pflegebedürftige Menschen tagsüber in einem bestimmten Zeitrahmen betreut und gepflegt werden. Abends und nachts kehren sie in ihre eigene Wohnung oder zu ihren Angehörigen zurück. Dieses Modell eignet sich besonders für Personen mit leichtem bis mittlerem Pflegebedarf, die soziale Kontakte wünschen und deren Angehörige entlastet werden sollen. Die Tagespflege bietet eine feste Tagesstruktur, Mahlzeiten, pflegerische Versorgung sowie aktivierende Angebote wie Gymnastik, Gedächtnistraining oder gemeinsames Kochen. Die stationäre Pflege hingegen ist ein vollumfängliches Angebot, das dauerhaftes Wohnen in einer Pflegeeinrichtung einschließt. Sie richtet sich an Menschen mit hohem Pflege- und Betreuungsbedarf, die rund um die Uhr medizinisch und pflegerisch versorgt werden müssen. Neben Unterkunft und Verpflegung umfasst die stationäre Pflege auch therapeutische und soziale Angebote.
Wie finde ich die passende Pflegeform für mich oder meine Angehörigen?
Die Wahl der richtigen Pflegeform hängt von mehreren Faktoren ab: dem Gesundheitszustand der pflegebedürftigen Person, dem sozialen Umfeld, der Wohnsituation und den finanziellen Möglichkeiten. Eine gute Orientierung bietet die Pflegeberatung, die kostenfrei über die Pflegekasse oder das DRK in Anspruch genommen werden kann. Dort wird die individuelle Situation analysiert und gemeinsam mit der Familie eine passende Lösung erarbeitet. Wichtig ist auch, frühzeitig Kontakt mit regionalen Einrichtungen aufzunehmen, sich über Wartezeiten und Leistungen zu informieren und gegebenenfalls Besichtigungstermine zu vereinbaren.
Wie wird der Pflegebedarf festgestellt?
Der Pflegebedarf wird in Deutschland durch den Medizinischen Dienst (MD) im Auftrag der Pflegekassen festgestellt. Nachdem ein Antrag auf Pflegeleistungen gestellt wurde, wird ein Gutachter des MD die pflegebedürftige Person in ihrem häuslichen Umfeld oder im Pflegeheim besuchen. Während dieser Begutachtung wird geprüft, in welchem Maße die betroffene Person bei alltäglichen Aufgaben wie Körperpflege, Mobilität, Ernährung, Kommunikation und der Gestaltung des Alltags auf Hilfe angewiesen ist. Die Beurteilung erfolgt anhand eines bundesweit einheitlichen Begutachtungsverfahrens mit einem Punktesystem. Je nach Ausprägung der Einschränkungen wird ein Pflegegrad von 1 bis 5 vergeben, wobei Pflegegrad 1 einem geringen Unterstützungsbedarf und Pflegegrad 5 einem sehr hohen Bedarf mit besonderen Anforderungen entspricht. Die Pflegekasse informiert die Antragstellenden anschließend schriftlich über den festgestellten Pflegegrad und die daraus resultierenden Leistungsansprüche.
Wie beantrage ich Pflegeleistungen?
Um Pflegeleistungen zu erhalten, ist zunächst ein Antrag bei der zuständigen Pflegekasse zu stellen. Diese ist in der Regel an die jeweilige Krankenkasse angegliedert. Der Antrag kann formlos, z. B. telefonisch oder schriftlich, gestellt werden. Nach Eingang des Antrags beauftragt die Pflegekasse den Medizinischen Dienst mit der Begutachtung der pflegebedürftigen Person. Die Begutachtung findet in der Regel innerhalb von 25 Arbeitstagen statt. Es empfiehlt sich, ein Pflegetagebuch zu führen und bei der Begutachtung eine vertraute Person hinzuzuziehen. Nach der Einschätzung durch den Gutachter wird ein Pflegegrad vergeben, der über die Höhe und Art der Leistungen entscheidet. Je nach Pflegegrad und persönlichem Bedarf können dann verschiedene Leistungen gewählt werden. Pflegebedürftige und Angehörige sollten sich zudem von Pflegeberatungsstellen des DRK oder der Pflegekasse individuell beraten lassen, um die für sie passende Versorgungsform zu wählen.
Welche Kosten werden von der Pflegekasse übernommen?
Die Pflegekasse übernimmt je nach Pflegegrad bestimmte Leistungen zur finanziellen Unterstützung bei der Pflege. Dabei unterscheidet man zwischen Pflegegeld, das bei häuslicher Pflege durch Angehörige gezahlt wird, und Pflegesachleistungen, wenn ein professioneller Pflegedienst in Anspruch genommen wird. Für Pflegegrad 2 gibt es beispielsweise ein monatliches Pflegegeld oder Sachleistungen. Diese Beträge steigen mit dem Pflegegrad. Zusätzlich steht jedem Pflegebedürftigen ein monatlicher Entlastungsbetrag zu, der zweckgebunden für Betreuung und Hilfen im Alltag eingesetzt werden kann. Für die Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege gibt es gesonderte Budgets. Auch Kosten für Tages- und Nachtpflege, Pflegehilfsmittel (z. B. Inkontinenzmaterialien) sowie einmalige Zuschüsse für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen können übernommen werden. Bei stationärer Pflege beteiligt sich die Pflegekasse ebenfalls mit pauschalen Beträgen, wobei ein Eigenanteil für Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten verbleibt. Die Pflegeberatung hilft, alle verfügbaren Leistungen optimal auszuschöpfen.
Welche Entlastungsmöglichkeiten gibt es für pflegende Angehörige?
Pflegende Angehörige leisten oft über Jahre hinweg einen erheblichen Beitrag zur Versorgung pflegebedürftiger Menschen (vielfach neben dem Beruf oder eigenen familiären Verpflichtungen). Um diese wichtige Aufgabe dauerhaft leisten zu können, gibt es verschiedene gesetzlich verankerte Entlastungsangebote. Dazu gehört die Verhinderungspflege, die bei Ausfall der pflegenden Person für bis zu sechs Wochen im Jahr beansprucht werden kann. Auch die Kurzzeitpflege in einer stationären Einrichtung ist möglich, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt des Pflegebedürftigen. Tagespflegeeinrichtungen bieten Angehörigen regelmäßige Entlastung bei gleichzeitig fachgerechter Betreuung des Pflegebedürftigen. Der monatliche Entlastungsbetrag kann für niedrigschwellige Unterstützungsangebote genutzt werden, etwa haushaltsnahe Dienstleistungen oder Betreuungsgruppen. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, Pflegezeit oder Familienpflegezeit in Anspruch zu nehmen, um sich zeitweise ganz der Pflege zu widmen. Viele DRK-Kreisverbände bieten zudem Gesprächsgruppen, psychologische Beratung und Schulungskurse an, um Angehörige zu stärken und sie im Pflegealltag zu begleiten.
Wie erkenne ich, ob eine pflegebedürftige Person zu Hause ausreichend versorgt ist und wann eine Veränderung nötig wird?
Viele Angehörige fragen sich, ob ihre pflegebedürftigen Eltern oder Partner weiterhin sicher und gut versorgt zu Hause leben können. Es gibt jedoch einige Anzeichen, die darauf hindeuten, dass die bestehende Versorgung nicht mehr ausreicht: Wenn alltägliche Aufgaben wie Körperpflege, Nahrungsaufnahme oder Medikamenteneinnahme zunehmend vernachlässigt werden, die Orientierung abnimmt, Stürze auftreten oder soziale Isolation zunimmt, sollte die Pflegesituation dringend überprüft werden. Auch eine Überforderung der pflegenden Angehörigen kann ein Hinweis darauf sein, dass zusätzliche Hilfe notwendig ist – sei es in Form einer Tagespflegeeinrichtung oder eines Wechsels in eine stationäre Pflegeform. Eine umfassende Pflegeberatung, etwa durch das DRK, kann helfen, den tatsächlichen Pflegebedarf fachlich einzuschätzen und geeignete Unterstützungsmaßnahmen einzuleiten. Wichtig ist, frühzeitig zu handeln, um die Lebensqualität der betroffenen Person zu sichern und Eskalationen zu vermeiden.
Wie funktioniert der Hausnotruf des DRK und für wen ist er geeignet?
Der Hausnotruf des Deutschen Roten Kreuzes ist ein lebensrettendes Assistenzsystem, das pflegebedürftigen, älteren oder gesundheitlich eingeschränkten Menschen rund um die Uhr Sicherheit im eigenen Zuhause bietet. Das System besteht in der Regel aus einer Basisstation und einem tragbaren Funksender – meist in Form eines Armbands oder einer Halskette. Im Notfall kann per Knopfdruck eine direkte Verbindung zur 24-Stunden-Notrufzentrale des DRK hergestellt werden. Dort geschultes Fachpersonal kann sofort reagieren: entweder Angehörige informieren, den Hausarzt kontaktieren oder – wenn nötig – den Rettungsdienst alarmieren. Der Hausnotruf eignet sich besonders für Menschen, die alleine leben oder ein erhöhtes Sturzrisiko haben. Auch chronisch Kranke, Personen mit Demenz oder Menschen nach Krankenhausaufenthalten profitieren von dieser technischen Unterstützung. Der Hausnotruf kann bei der Pflegekasse beantragt werden und wird ab Pflegegrad 1 in vielen Fällen vollständig oder teilweise übernommen. Ergänzend gibt es mobile Lösungen mit GPS-Ortung für unterwegs. Der Hausnotruf ist damit nicht nur ein technisches Gerät, sondern ein zuverlässiger Begleiter für mehr Sicherheit, Selbstständigkeit und Entlastung der Angehörigen.
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